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Der Förderverein der Wilhelmschule informiert :
Bildungs-und Teilhabepaket
Kinder und Jugendliche brauchen gute Bildungs- und Teilhabechancen. Mit Beginn des Jahres 2011 wurde ein Bildungspaket geschnürt, welches es Kindern von Geringverdienern möglich machen soll, Leistungen für die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben zu erhalten.
Wer hat Anspruch auf das Bildungspaket?
Kinder können einen Anspruch auf Bildungs- und Teilhabeleistungen haben , wenn sie bzw. ihre Eltern :
- Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld
- Sozialhilfe
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz – AsylbLG
- Wohngeld oder Kinderzuschlag bekommen
Auch für Kinder aus Flüchtlingsfamilien werden seit 1. März 2015 die Bildungs- und Teilhabeleistungen von Anfang an gewährt, um durch Bildung Ausgrenzung zu vermeiden.
Wo beantrage ich das Bildungspaket?
- wer Arbeitslosengeld oder Sozialgeld bekommt, wendet sich an das Jobcenter ( auch wer bisher noch keine Leistungen erhält )
- wer Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem AsylbLG erhält, wendet sich an die Stadt ( Rathaus, Bürgeramt oder Kreisverwaltung ) - diese nennen dann den richtigen Ansprechpartner
Infotelefon zum Bildungspaket :
Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales :
030 / 221 911 009 ( Mo – Do 8.00 Uhr – 20.00 Uhr )
oder www.bildungspaket.bmas.de
Bei Fragen wenden Sie sich bitte vetrauensvoll an Ihren
Klassenlehrer oder an die Schulleitung!
Bildungs – und Teilhabepaket Leistungen: Leistungen im Bildungspaket:
- Schul- und Klassenfahrten
- Schulbedarf
- Schülerbeförderungen
- Nachhilfe
- Mittagessen
- Teilhabe an Kultur, Sport und Freizeit
Schul – und Klassenfahrten :
Generell werden die tatsächlichen, durch die Schule nachzuweisenden, Kosten für alle ( mehrtägige ) Klassenfahrten und eintägige Ausflüge im Rahmen der jeweiligen schulrechtlichen und landesrechtlichen Bestimmungen übernommen.
Die Kosten für die Klassenfahrten müssen nicht aus dem Familienbudget bezahlt werden, sondern werden extra erstattet.
Auch Kinder von Eltern, deren Einkommen über dem Satz von Hartz IV liegen, die aber aus eigenen Kräften und Mitteln das Geld für eine Klassenfahrt nicht alleine aufbringen können, haben Anspruch auf Kostenerstattung.